Die Stadt Köln hatte aufgrund eines Gutachtens Ende 2009 die Entsorgung von Behältern aus Abfallschleusen mit zum Teil drastischen Gebührenaufschlägen belegt. Mehrere Grundstückseigentümer hatten dagegen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Stadt Köln hat daraufhin im März 2012 die beklagten Gebührenbescheide zurückgenommen und die bereits erhobenen Zuschläge zurückbezahlt. Sie konnte nicht darlegen, dass diese sachlich und rechtlich gerechtfertigt seien.
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