Am 11.10.2011 ist vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit einer arbeitsschutzrechtlichen Verbotsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf verhandelt worden. Mit der streitigen Verfügung hatte es die Bezirksregierung Düsseldorf der Innotec abfall-management GmbH unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagt, Fehlbefüllungen in Abfallbehältnissen vor Ort zu korrigieren. Begründet wurde dieses Verbot mit einer angeblichen Unvereinbarkeit dieser Tätigkeit mit den geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, namentlich der TRBA (Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe) 214, wonach die Sortierung von Abfällen außerhalb von speziellen Abfallbehandlungsanlagen selbst dann nur in Ausnahmefällen als kurzzeitige und vereinzelte Maßnahme zugelassen wird, wenn dabei das Schutzniveau der TRBA 214 sichergestellt ist.
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